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Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Dado GmbH Olten
Offerten
Die Preisangaben in den Offerten beziehen sich auf die Angaben im technischen Beschrieb. Angebote, die aufgrund ungenauer oder noch nicht vorliegender Unterlagen und Angaben erfolgen, haben nur unverbindlichen Richtpreischarakter. Für unbefristete Offerten erlischt die Preisbindung nach 6 Monaten.
Preise
Die offerierten oder bestätigten Preise sind, sofern nicht anders vereinbart, Nettopreise zuzüglich MWST. In der Offerte oder Auftragsbestätigung nicht erwähnte Mehrkosten werden in der Rechnung separat aufgeführt.
Zahlungsbedingungen
Wenn in der Offerte oder der Auftragsbestätigung nichts anderes erwähnt wird, hat die Zahlung des Rechnungsbetrages innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zu erfolgen. Abgelieferte Ware bleibt bis zum Zahlungseingang unser Eigentum. Bedingen Aufträge die Bindung grösserer Geldmittel, entweder für Material und Fremdarbeit oder weil sich die Auftragsabwicklung über mehr als zwei Monate erstreckt, so sind wir berechtigt, Vorauszahlungen zur Deckung unserer Aufwendungen zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlungen und deren Fälligkeit sind in der Auftragsbestätigung festgehalten.
Lieferfristen
Fest zugesicherte Liefertermine gelten nur, wenn das Druckgut (alle Textilien oder andere Artikel) sowie die erforderlichen Unterlagen (Bild- und Textvorlagen, Datenträger, Gut zum Druck usw.) zum vereinbarten Zeitpunkt und in der vereinbarten Art (Qualität) bei uns eintreffen resp. angeliefert werden. Vereinbarte Lieferfristen beginnen mit dem Tage des Eingangs der Druckunterlagen, beziehungsweise der Bestätigung des GzD und enden mit dem Tage, an dem die Drucksachen unseren Betrieb verlassen. Wird das Gut zum Druck nicht innerhalb der festgesetzten Frist erteilt, so sind wir nicht mehr an die vereinbarte Lieferfrist gebunden. Überschreitungen des Liefertermins bzw. Nichteinhaltung der Lieferfrist, für welche uns kein Verschulden trifft (z.B. Betriebsstörungen, Strommangel, Mangel an Rohmaterial sowie alle Fälle höherer Gewalt), berechtigen den Besteller nicht, vom Vertrag zurückzutreten oder die Dado GmbH für den entstandenen Schaden verantwortlich zu machen.
Abnahmeverzug
Nimmt der Besteller die Ware nicht innerhalb angemessener Frist nach avisierter Fertigstellungsanzeige ab, so ist die Dado GmbH berechtigt, die Ware zu fakturieren und sie auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers selbst an Lager zu nehmen oder auswärts einzulagern.
Urheberrechte
Das Urheberrecht an kreativen und gestalterischen Leistungen der Dado GmbH richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen. Anderweitige Verwendungen bedürfen unserer ausdrücklichen Zustimmung.
Reproduktionsrecht
Die Reproduktion und der Druck aller vom Auftraggeber uns zur Verfügung gestellten Bild- und Textvorlagen, Muster und dergleichen erfolgen unter der Voraussetzung und Annahme, dass der Besteller die entsprechenden Reproduktionsrechte besitzt. Dies gilt auch für gespeicherte Archivdaten und deren Wiederbenutzung. Bei Streitfällen lehnt die Dado GmbH jegliche Haftung ab.
Mehraufwand
Vom Besteller oder von dessen beauftragten Vermittlern gegenüber dem Angebot verursachter Mehraufwand (wie Vorlagenbereinigung bzw. Überarbeitung, Zusatzbearbeitung von Datenträger oder Text/Bilddaten sowie bei mangelhaften, fehlenden oder für die Wiedergabe schlecht geeigneten Unterlagen) wird zusätzlich in Rechnung gestellt.
Branchenübliche Toleranzen
Branchenübliche Abweichungen in Ausführung und Material, insbesondere Schnittgenauigkeit, Originaltreue der Reproduktion, Farbtonwert und Qualität der Druckträger (Textilien), bleiben vorbehalten.
Spezielle Materialbeschaffenheit
Die heutige Materialbeschaffenheit von Textilien (wind-, wasser- und zum Teil schmutzabweisend) kann dazu führen, dass kein befriedigendes Endergebnis erzielt wird. Aus diesem Grund erlauben wir uns, Sie vorgängig über die Möglichkeiten mit solchen Materialien aufzuklären und bei Kundenware allenfalls ein kostenloses Muster für Andruckmuster zu verlangen. Erfolgt die Erteilung eines Auftrages, obschon wir von der Ausführung abraten, lehnen wir jegliche Haftung ab.
Ausschuss
Bei Grossauflagen ist genügend Zuschuss anzuliefern. Die branchenübliche Ausschussquote liegt bei 1%. Dieser Ausschuss liegt im Toleranzbereich und wird von unseren Auftraggebern akzeptiert. Bei eindeutigen Fehlern unsererseits, entschädigen wir die Ware zu den ausgewiesenen Selbstkosten.
Vom Besteller geliefertes Material
Vom Besteller geliefertes Material, welches eine für die Verarbeitung geforderte Eignung aufzuweisen hat, ist der Dado GmbH frei Haus zu liefern. Der produktionsnotwendige Zuschuss muss mitgeliefert werden. Der Besteller haftet für alle Schäden, die aus einer allfälligen Nichteignung des Materials entstehen können (Qualität und Quantität). Dazu gehört auch eine Einlagerung des Materials auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers. Vom Besteller angelieferte Ware wird grundsätzlich nicht vergütet. Für Schäden, Verlust, Wertminderung oder Ausschuss an vom Besteller bereitgestellten Materialien und Waren, die im Rahmen der üblichen Verarbeitung, des Umsetzens, des Druckens, Stickens, Transports oder der Lagerung entstehen können, übernimmt die Dado GmbH keine Haftung. Eine Entschädigung oder Vergütung für solche Schäden oder Verluste ist ausgeschlossen.
Gut zum Druck / Muster
Das Gut zum Druck wird standardmässig in elektronischer Form (PDF) erstellt. Auf Wunsch des Bestellers und nach Rücksprache mit der Dado GmbH können original angedruckte Muster gegen Verrechnung erstellt werden.
Lieferung, Verpackung und Transport
Die Transportkosten gehen – unabhängig von der gewählten Art des Transportes – immer zu Lasten unserer Auftraggeber. Für Sendungen ins Ausland behalten wir uns vor, die Verpackung gesondert zu verrechnen.
Mängelrüge
Die von uns gelieferten Arbeiten sind bei Empfang zu prüfen. Allfällige Beanstandungen bezüglich Qualität und Quantität haben spätestens innerhalb von 8 Tagen nach Empfang zu erfolgen, ansonsten die Lieferung als angenommen gilt. Bei begründeten Beanstandungen erfolgt innert angemessener Frist eine Wiedergutmachung des Schadens.
Rückgabe und Rücksendungen
Eine Rückgabe oder Umtausch von veredelten Produkten ist grundsätzlich ausgeschlossen. Neue und originalverpackte Artikel können allgemein nur nach vorheriger Absprache und ausdrücklicher Zustimmung durch die Dado GmbH akzeptiert werden. Erfolgt eine Rücksendung ohne vorherige Zustimmung, behalten wir uns vor, die Annahme zu verweigern. Der Betrag der aus der Rücksendung entstehenden Kosten (Porto-, Zoll-, Wiedereinlagerungskosten etc.) muss vollumfänglich vom Kunden getragen werden und wird nach der Anmeldung der Rücksendung von der Dado GmbH bekannt gegeben.
Haftungsbeschränkungen
Die der Dado GmbH übergebenen Materialien und Datenträger oder sonstige eingebrachte Objekte werden mit der üblichen Sorgfalt behandelt. Weitergehende Risiken hat der Auftraggeber ohne besondere schriftliche Vereinbarung selbst zu versichern bzw. zu tragen. Eine über den Auftragswert hinausgehende Haftung für allfällige weiter geltend gemachte, direkte oder indirekte Schäden aus Mängeln, Terminverzögerungen oder Missverständnissen (sogenannte Folgeschäden) wird hiermit ausdrücklich wegbedungen.
Bei elektronischen Daten und Datenübernahme
Für vom Kunden angelieferte Daten, die inhaltlich fehlerhaft oder unvollständig sind, übernimmt die Dado GmbH keinerlei Verantwortung. Ebenfalls wird jede Haftung abgelehnt, wenn angelieferte Daten nicht standardmässig verarbeitet oder verwendet werden können und dadurch qualitative Mängel des Druckproduktes entstehen. Die Dado GmbH ist berechtigt, Daten welche in ungenügender Qualität angeliefert werden, kostenpflichtig aufzuarbeiten, damit diese druckbar sind. Eine Haftung für Datenverluste von angelieferten und weiter zu bearbeitenden Dateien wird von uns nicht übernommen. Unsere Haftung beschränkt sich auf von uns verursachte Fehler.
Aufbewahrung der Arbeitsunterlagen
Eine Pflicht zur Aufbewahrung von Arbeitsunterlagen (Dateien, Siebe, Siebdruckfilme, Satz, etc.) besteht ohne schriftliche Vereinbarung nicht.
Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort für beide Parteien ist Olten. Zur Beurteilung von Streitigkeiten sind die für Olten zuständigen, ordentlichen Gerichte anzurufen. Anwendbar ist schweizerisches Recht.
Anerkennung
Die definitive Auftragserteilung schliesst die Anerkennung dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen durch den Auftraggeber ein.
Olten, 1. Januar 2026